Der verbindliche Qualitätsstandard in GiN garantiert Ihnen ein hohes Niveau
Ihrer Aus- und Weiterbildung.

Unser aktuelles Info-Blatt zum Download (Stand Dezember 2022):

Qualitätssicherung im Verbund der Institute Gruppentherapie im Norden – GiN

Informationen zur Weiterbildung

1. Tiefenpsychologisch fundierte und analytische (psychodynamische) Gruppenpsychotherapie

Gruppenpsychotherapie gilt als eine wirksame psychotherapeutische Intervention bei den meisten psychischen Störungen. Die hohe Effektivität wurde in vielen Studien mit starker Evidenz erwiesen. Durch Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde auch die Gruppenpsychotherapie höher bewertet und gefördert.

2. Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie

Die Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie bedarf nach den Psychotherapie Richtlinien folgender Voraussetzungen:

  • 40 Doppelstunden tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Selbsterfahrung in der Gruppe
  • 24 Doppelstunden im Bereich Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
  • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung
  • 40 Stunden unter Supervision

Für den Erwerb der Abrechnungsgenehmigung analytische Gruppentherapie müssen jeweils die doppelten Stundenzahlen erbracht werden.

Psychotherapeutisch tätige Ärzte/Psychologen müssen für die Gruppenpsychotherapie Zeugnisse und Bescheinigungen vorlegen, „aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Gruppentherapie erworben wurden.“ (§ 5 Abs. 5 der PT-Vereinbarung). Nähere Bestimmungen für die in der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse regelt das PTG und die jeweilige Kammer.

Das jeweilige Institut prüft die zuvor erbrachten Leistungen auf Anerkennung.

3. Voraussetzungen Mitglied der D3G (Deutsche Gesellschaft für Gruppenpsychotherapie und Gruppenanalyse) zu werden.

Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft D3G

  • 160 Dstd. gruppenanalytische Selbsterfahrung. Bei Nachweis einer anderen psychodynamischen Gruppenselbsterfahrung können bis zu 80 Dstd. anerkannt werden.
  • 160 Std. psychodynamische Theorie, davon mindestens 80 Stunden gruppenanalytische Theorie
  • 80 Dstd. Leitung gruppenanalytischer Gruppen unter Supervision
  • 45 Dstd. Gruppensupervision (oder 45 Std. Einzelsupervision)

Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft D3G bei Nachweis einer Aus- und Weiterbildung in analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Einzelpsychotherapie:

  • 80 Dstd. gruppenanalytische Selbsterfahrung
  • 160 Std. psychodynamische Theorie, davon mindestens 80 Stunden gruppenanalytische Theorie; Theorieanteile aus der einzelpsychotherapeutischen Ausbildung können anerkannt werden.
  • 80 Dstd. Leitung gruppenanalytischer Gruppen unter Supervision
  • 45 Dstd. Gruppensupervision (oder 45 Stunden Einzelsupervision)